Die schnelle und übersichtliche Kassenhilfe für Vereinsfeste, Veranstaltungen und den Thekenalltag.
Getränke und Speisen mit wenigen Tippern zählen. Mengen erhöhen und reduzieren – schnell und fehlerfrei.
Pfandbeträge direkt beim Bezahlvorgang abziehen. Verschiedene Pfandwerte in einer Übersicht.
Artikelgesamtbetrag, Pfandabzug und der endgültige Gesamtbetrag werden in Echtzeit berechnet.
Übergib den Gesamtbetrag an den Kunden und berechne das Wechselgeld auf Knopfdruck.
Artikel und Pfandoptionen können als Demo geladen oder per API aus dem System importiert werden.
Artikelnamen, Preise und Pfandwerte können direkt in der App verwaltet werden.
Christoph Bredol
Zum Tannenkamp 2
49124 Georgsmarienhütte
Kontakt: support@bredol.de
Der Theken Taschenrechner erhebt keine personenbezogenen Daten der Nutzer. Es werden keine Namen, E-Mail-Adressen oder Standortdaten erfasst oder gespeichert.
Die App speichert folgende Daten ausschließlich lokal auf dem Gerät des Nutzers:
Diese Daten verlassen das Gerät nicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.
SharedPreferences (lokal) Kein Cloud-SyncAuf Wunsch des Nutzers können Artikel- und Pfanddaten von folgendem Server abgerufen werden:
https://thekenapp.bredol.de/api/artikel.phphttps://thekenapp.bredol.de/api/pfand.phpDabei wird eine HTTPS-Verbindung aufgebaut. Es werden dabei keine Nutzerdaten übermittelt – lediglich die Stammdaten (Artikel, Pfandwerte) werden heruntergeladen. Der Abruf erfolgt nur auf explizite Nutzeraktion (Tipp auf „Ja" im Dialog).
Die App benötigt ausschließlich die Berechtigung für den Internetzugriff für den optionalen Stammdaten-Import. Es werden keine weiteren Geräteberechtigungen (Kamera, Standort, Kontakte etc.) benötigt oder angefragt.
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. Die App nutzt keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste (kein Google Analytics, kein Firebase, kein Facebook SDK o. ä.).
Alle lokal gespeicherten Konfigurationsdaten können jederzeit durch Deinstallation der App vollständig vom Gerät entfernt werden.
Diese Datenschutzerklärung gilt ab dem 12. April 2026. Änderungen werden auf dieser Seite bekanntgegeben.